Diese Woche schickten wir all unseren Kunden, die ein Lastschriftverfahren nutzen, ein Newsletter zu. In diesem wiesen wir darauf hin, dass es nötig ist uns die SEPA Lastschriftmandate im Original unterschrieben zukommen zu lassen. Manche Kunden waren ungehalten darüber, dass Sie Ihre Unterschrift einreichen müssen, wohingegen scheinbar viele andere Firmen doch auch keine bräuchten.
Dies stimmt insofern, dass man aus einer bestehenden Lastschrift mit Unterschrift, einfach ein SEPA Mandat erzeugen kann. Im bisherigen Lastschriftverfahren forderten wir von unseren Kunden noch keine Unterschrift. Im Zuge der SEPA-Einführung und der damit verbundenen strengeren Regeln, sind wir nun zu diesem Schritt gezwungen. Um überhaupt aus einem vorhandenen Lastschriftverfahren ein gültiges SEPA Mandat zu erzeugen, bedarf es einer Unterschrift im Original. Da wir diese von keinem unserer Kunden bisher einfordern mussten, ist es nun im Zuge der SEPA Umstellung nötig geworden.
Wir würden auch gerne einen alternativen Weg anbieten, doch es ist vom Gesetzgeber und den Banken eindeutig vorgeschrieben, dass ein Mandat seine Gültigkeit erst erfährt, wenn es auch unterschrieben wurde und als Dienstleister im Original vorliegt. Selbstverständlich bieten wir auch alternative Möglichkeiten der Zahlung an und es steht Ihnen frei diese zu nutzen.
Diese Umstellung der Zahlungsweise setzten Sie bitte in Ihrem Kundenbereich um. Sie finden diese Einstellung unter dem Menüpunkt Zahlungsweise in der linken Navigation.
Sollten Sie dennoch die SEPA Lastschrift nutzen wollen ist es notwendig, dass Sie uns das Mandat per Post zuschicken.
Wir möchten uns natürlich für den dadurch entstehenden Mehraufwand auf Ihrer Seite entschuldigen, wir sind uns jedoch sicher, Ihnen dadurch nachhaltig ein sicheres und verbraucherfreundliches Zahlungsverfahren bereitzustellen.